Entwurfsfassung

Dieser Text ist noch nicht anwaltlich geprüft. Stellen in eckigen Klammern sind offen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen

Version 4

Gültig seit 14.8.2026

Entwurf, nicht anwaltlich geprüft. Stand 21. August 2026, Fassung 1.2.
Alles in [eckigen Klammern] ist offen.

Anbieter: [Firma, Rechtsform, Anschrift, Registergericht, Registernummer, vertreten durch]
im Folgenden „Open Sales".

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform Open Sales durch Unternehmen.
Unternehmen im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmer nach § 14 BGB.

(2) Für Vertriebler gelten gesonderte Nutzungsbedingungen. Zwischen Unternehmen und
Vertrieblern kommt über Open Sales kein Vertrag über Vertriebsleistungen zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn
Open Sales ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Die Nutzung setzt Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit der handelnden Person voraus.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Open Sales ist eine Vermittlungsplattform. Sie ermöglicht es Unternehmen,
Vertriebsgesuche zu veröffentlichen, Bewerbungen darauf entgegenzunehmen, einzelne
Bewerber freizuschalten und mit ihnen über einen Nachrichtenverlauf in Kontakt zu treten.

(2) Open Sales schuldet die Bereitstellung dieser Funktionen. **Open Sales schuldet
ausdrücklich nicht:**

1. das Zustandekommen eines Kontakts, einer Zusammenarbeit oder eines Geschäftsabschlusses,
2. eine bestimmte Zahl, Qualität oder Eignung von Bewerbungen,
3. die Prüfung der fachlichen Eignung, Erfahrung oder Zuverlässigkeit von Vertrieblern,
4. die Richtigkeit der Angaben, die Vertriebler über sich machen,
5. die Abwicklung, Überwachung oder Durchsetzung von Vereinbarungen zwischen Unternehmen
und Vertrieblern.

(3) Open Sales erhält keine Provision an Geschäften, die über vermittelte Kontakte
zustande kommen, wickelt keine Zahlungen zwischen den Parteien ab und erfährt deren Inhalt
nicht.

(4) Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Vertrieblern kommen ausschließlich zwischen
diesen zustande. Open Sales ist daran nicht beteiligt, weder als Vertreter noch als
Vermittler im Sinne des Handelsvertreterrechts noch als Bote.

§ 3 Registrierung und Konto

(1) Die Registrierung erfordert wahrheitsgemäße Angaben. Änderungen sind unverzüglich zu
aktualisieren.

(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Das Unternehmen haftet für Handlungen, die über
sein Konto vorgenommen werden, es sei denn, es hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(3) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

§ 4 Vertriebsgesuche

(1) Das Unternehmen ist für den Inhalt seiner Vertriebsgesuche verantwortlich. Es sichert
zu, dass Angaben zu Produkt, Zielkunden, Kanälen und Vergütung zutreffend sind.

(2) Angaben zur Vergütung sind eine Information für Bewerber, kein Angebot von Open Sales
und keine von Open Sales zugesagte Leistung.

(3) Unzulässig sind insbesondere Gesuche, die
gegen Gesetze verstoßen, rechtswidrige Inhalte enthalten,
zu einer nach § 7 UWG unzulässigen Ansprache auffordern,
Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Merkmals benachteiligen,
oder tatsächlich auf ein Arbeitsverhältnis statt auf eine selbstständige Tätigkeit zielen.

(4) Open Sales darf Gesuche vor der Veröffentlichung prüfen, ist dazu aber nicht
verpflichtet. Eine Veröffentlichung ist keine Bestätigung der Rechtmäßigkeit.

(5) Verdeckte Veröffentlichung. Unternehmen können ein Vertriebsgesuch ohne Angabe
ihres Namens veröffentlichen, sofern Open Sales ihre Identität zuvor geprüft hat. Verdeckt
bleiben Name, Logo, Internetadresse und Anschrift. Branche, Größe, Region, Beschreibung,
Vergütung und die Kennzahlen des Unternehmens bleiben sichtbar. Mit der Freischaltung eines
Bewerbers wird der Name diesem Bewerber gegenüber offengelegt.

§ 5 Anonymität der Bewerbungen und Freischaltung

(1) Bewerbungen werden dem Unternehmen zunächst ohne identifizierende Angaben
angezeigt. Verdeckt bleiben insbesondere Name, Lichtbild, Anschrift, Kontaktdaten, Links
auf Profile, Arbeitgeber und Ausbildungsstätten. Freitexte werden automatisiert auf
Kontaktdaten geprüft und entsprechende Angaben entfernt.

(2) Die Freischaltung eines Bewerbers verbraucht eine Freischaltung aus dem Kontingent des
Unternehmens. Mit der Freischaltung werden die Identität sichtbar und der
Nachrichtenverlauf geöffnet.

(3) Das Unternehmen darf die technischen Maßnahmen nach Absatz 1 nicht umgehen und
Bewerber nicht dazu auffordern, Kontaktdaten außerhalb des vorgesehenen Wegs zu übermitteln.

(4) Weitergabeverbot. Identitäts- und Kontaktdaten freigeschalteter Vertriebler dürfen
nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder zu anderen Zwecken als der Anbahnung der
konkreten Zusammenarbeit verwendet werden. [Prüfen: Vertragsstrafe sinnvoll und wirksam?]

(5) Freischaltungen sind exklusiv. Open Sales stellt denselben Bewerber für dasselbe
Vertriebsgesuch nicht mehreren Unternehmen als bezahlten Kontakt bereit.

§ 6 Kontingente, Rückerstattung, Auftragsplätze

(1) Der gewählte Tarif bestimmt die Zahl gleichzeitig veröffentlichter Vertriebsgesuche
und die Zahl der Freischaltungen je Abrechnungszeitraum. Die Zahl der eingehenden
Bewerbungen ist nicht begrenzt.

(2) Im Tarif enthaltene Freischaltungen verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums.
Gesondert hinzugekaufte Freischaltungen verfallen nicht vor Ende der Vertragslaufzeit.

(3) Rückerstattung. Reagiert ein freigeschalteter Vertriebler nicht innerhalb von
14 Tagen nach der Freischaltung im Nachrichtenverlauf, wird die verbrauchte Freischaltung
dem Kontingent wieder gutgeschrieben. Die bereits offengelegte Identität bleibt sichtbar.

(4) Zusätzliche Auftragsplätze können gegen gesondertes Entgelt hinzugebucht werden und
laufen bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

§ 7 Entgelte, Laufzeit, Kündigung

(1) Die jeweils geltenden Entgelte ergeben sich aus der Preisübersicht im Zeitpunkt der
Buchung. Alle Preise verstehen sich [zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer].

(2) Tarife werden wahlweise mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten oder ohne
Mindestlaufzeit zu einem höheren Entgelt gebucht. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der
Vertrag monatlich weiter und ist mit einer Frist von [14 Tagen] zum Ende des
laufenden Abrechnungszeitraums kündbar.

(3) Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif wird sofort wirksam. Ein Wechsel in einen
niedrigeren Tarif wird zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit wirksam. Übersteigt die Zahl
der veröffentlichten Gesuche danach den neuen Tarif, wählt das Unternehmen aus, welche
Gesuche veröffentlicht bleiben.

(4) Pause. Das Unternehmen kann den Vertrag pausieren. Während der Pause bleiben Gesuche
veröffentlicht und Bewerbungen gehen weiter ein, Freischaltungen sind nicht möglich.

(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Nach Vertragsende werden veröffentlichte Gesuche depubliziert. Bestehende
Nachrichtenverläufe bleiben für beide Seiten lesbar. Nicht verbrauchte Freischaltungen
verfallen.

§ 8 Zahlungsverzug

Bleibt eine Zahlung aus, weist Open Sales im Konto darauf hin und wiederholt den
Einzugsversuch. Erst nach [drei erfolglosen Versuchen über zehn Tage] wird der Tarif auf
den kostenfreien Zugang zurückgestuft. Der Zugriff auf bestehende Nachrichtenverläufe
bleibt auch dann erhalten.

§ 9 Rangfolge und Sichtbarkeit

(1) Bewerbungen werden dem Unternehmen in einer voreingestellten Reihenfolge angezeigt.
Maßgebliche Parameter sind:

1. die Vollständigkeit des Profils des Vertrieblers,
2. die Passung zu den Angaben des Vertriebsgesuchs, insbesondere Kanäle, Region und
angegebene Verfügbarkeit,
3. die Aktualität der Bewerbung.

(2) Die Reihenfolge ist nicht käuflich. Vertriebler können ihre Platzierung nicht durch
Entgelte an Open Sales verbessern. Kostenpflichtige Zusatzfunktionen für Vertriebler
enthalten insbesondere einen zeitlich früheren Zugang zu neu veröffentlichten
Vertriebsgesuchen; dieser wirkt sich nicht auf die Rangfolge innerhalb einer
Bewerbungsliste aus.

(3) Das Unternehmen kann die Reihenfolge jederzeit selbst ändern.

(4) Vertriebsgesuche werden Vertrieblern im Marktplatz in einer voreingestellten
Reihenfolge angezeigt. Maßgebliche Parameter sind die Übereinstimmung der im Gesuch
angegebenen Kanäle mit den vom Vertriebler angegebenen Kanälen, die Übereinstimmung der
Region, die Übereinstimmung der Sprache sowie die Aktualität der Veröffentlichung.
Vertriebler können die Reihenfolge selbst ändern und nach weiteren Merkmalen filtern.

(5) Die Sichtbarkeit eines Vertriebsgesuchs lässt sich nicht durch Entgelte an Open Sales
verbessern. Der Tarif eines Unternehmens wirkt sich ausschließlich auf die Zahl
gleichzeitig veröffentlichter Gesuche und die Zahl der Freischaltungen aus, nicht auf die
Platzierung. Vertriebler mit einem kostenpflichtigen Zusatzpaket sehen neu veröffentlichte
Gesuche zwölf Stunden früher als andere; das gilt für alle Gesuche gleichermaßen und
bevorzugt kein Unternehmen.

*(Hinweis für die Prüfung: Umsetzung von Art. 5 P2B-VO. Sollte künftig eine bezahlte
Hervorhebung eingeführt werden, ist sie hier zu benennen und in der jeweiligen Liste zu
kennzeichnen.)*

§ 10 Rechtswidrige Inhalte, Meldungen, Sperrung

(1) Jede Person kann über die im Dienst bereitgestellte Funktion Inhalte melden, die sie
für rechtswidrig hält. Meldungen werden zügig und ohne Diskriminierung bearbeitet.

(2) Open Sales kann Inhalte entfernen, den Zugang dazu sperren oder ein Konto
vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn ein Verstoß gegen Gesetze oder diese
Bedingungen vorliegt.

(3) Begründung. Betroffene erhalten eine Begründung der Maßnahme mit Angabe des
Grundes, der Reichweite und der Möglichkeit, dagegen vorzugehen.

(4) Beschwerde. Gegen eine Maßnahme kann innerhalb von sechs Monaten kostenlos und
elektronisch Beschwerde eingelegt werden. Die Entscheidung wird von einer Person geprüft,
die nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt war.

(5) Kontaktstelle für Nutzer und Behörden: [E-Mail-Adresse], Verfahrenssprache
Deutsch und Englisch.

(6) Beabsichtigt Open Sales, die Erbringung der Dienste gegenüber einem Unternehmen
vollständig zu beenden, teilt Open Sales dies mindestens 30 Tage vorher unter Angabe der
Gründe mit. Das gilt nicht, wenn eine gesetzliche Pflicht entgegensteht, wenn wiederholt
gegen diese Bedingungen verstoßen wurde oder wenn eine sofortige Beendigung zur Abwehr
erheblicher Nachteile erforderlich ist.

(Hinweis: Art. 16, 17, 20 DSA sowie Art. 4 P2B-VO.)

§ 11 Verantwortung für die Ansprache von Kunden

(1) Die Ansprache potenzieller Kunden durch Vertriebler erfolgt **im Verantwortungsbereich
des Unternehmens**. Das Unternehmen stellt sicher, dass die von ihm gewünschte Ansprache
zulässig ist, insbesondere hinsichtlich § 7 UWG und der datenschutzrechtlichen Grundlagen.

(2) Open Sales erteilt keine Weisungen zur Art und Weise der Ansprache und stellt keine
Adressdaten potenzieller Kunden bereit.

(3) Das Unternehmen stellt Open Sales von Ansprüchen Dritter frei, die auf eine von ihm
veranlasste unzulässige Ansprache zurückgehen.

§ 12 Hinweise zum Verhältnis zwischen Unternehmen und Vertriebler

(1) Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit obliegt allein den Parteien. Je nach Ausgestaltung
können handelsvertreterrechtliche Vorschriften (§§ 84 ff. HGB) Anwendung finden, mit
Folgen unter anderem für die Form der Vereinbarung und für Ansprüche nach Vertragsende.

(2) Dieser Hinweis ist keine Rechtsberatung. Open Sales empfiehlt, die Ausgestaltung
rechtlich prüfen zu lassen.

[Prüfen: Zulässiger Umfang dieses Hinweises im Hinblick auf das RDG.]

§ 13 Haftung

(1) Open Sales haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schäden, die aus
der Zusammenarbeit mit einem vermittelten Vertriebler entstehen, aus dessen Angaben,
Verhalten oder Leistung, sowie für entgangene Aufträge oder ausbleibende
Vermittlungserfolge.

[Prüfen: Reichweite von Absatz 3, insbesondere im Hinblick auf § 307 BGB.]

§ 14 Verfügbarkeit

Open Sales bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Quote.
Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Änderungen werden mindestens [30 Tage] vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht das Unternehmen nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als
angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Das Unternehmen kann den
Vertrag bis zum Wirksamwerden fristlos kündigen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist [Sitz des Anbieters], sofern das Unternehmen
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.